Ferienwohnung Seeteufel

  1. Der Mietvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald der Mieter den Vertrag innerhalb von 10 Tage unterschrieben zurückgesendet und innerhalb dieser 10 Tagefrist die 20% Anzahlung geleistet hat.
  2. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist dem Mieter gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn die von ihm zugesagt Unterkunft für die vereinbarte Zeit nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung steht.
  4. a) Der Mieter ist dem Vermieter verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
    b) Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen 10% des Unterkunftspreises.
  5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeiten anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Mieter für die Dauer des Vertrags nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
  6. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietet Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Mieter dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
  7. Bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer als sieben Tage ist der Vermieter berechtigt, einen Mehrpreis zu verlangen.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Norden.
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